Berufung der financialright GmbH in dem Verfahren gegen die VW AG abgewiesen

Das OLG Braunschweig hat die Berufung der financialright GmbH gegen die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Der Senat hat – wie bereits das Landgericht zuvor – entschieden, dass der Klägerin, die aus abgetretenem Recht gegen die beklagte VW AG vorgegangen ist, die dafür notwendige Aktivlegitimation fehle (Az. 8 U 40/21).

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