Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 14c UStG im Streitjahr (hier: 2011) zu berücksichtigen ist und ob die Zustimmung des Finanzamts bei § 14c Abs. 2 UStG ein Grundlagenbescheid für die Umsatzsteuerfestsetzung ist (Az. V R 43/19).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen