Ein Mitgliedstaat darf den grundsätzlich vollständigen und automatischen Ausschluss von Rentenansprüchen aus der Insolvenzmasse nicht davon abhängig machen, dass das Altersversorgungssystem, aus dem sich diese Ansprüche ergeben, zuvor in diesem Land steuerlich anerkannt worden ist, wenn dieses System bereits im Herkunftsmitgliedstaat des zugewanderten Unionsbürgers anerkannt wurde. So der EuGH (Rs. C-168/20).
EU-Vorschläge zur Gewinnbesteuerung – kommen noch Verbesserungen für Unternehmen?
Mit „BEFIT“ will die EU einen Rahmen für eine einfachere und rechtssicherere Unternehmensbesteuerung in Europa schaffen. Doch das Konzept ist noch nicht in trockenen Tüchern,