Die steigenden Corona-Zahlen haben mehr Beschäftigte ins Homeoffice zurückgebracht. Im Dezember arbeiteten dort zeitweise 27,9 Prozent der Beschäftigten, im August waren es 23,8 Prozent. Am Höchststand im März waren es 31,7 Prozent. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.
Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / Frühere Vertragsverlängerungsklauseln eines solchen Portalbetreibers überwiegend wirksam
Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren darüber zu entscheiden, ob Verträge zwischen der Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagte) und ihren Kunden