Eine Antragsstellung für Corona-Soforthilfen ist auf Bundes- sowie Landesebene noch bis zum 31.05.2020 möglich.
Anträge können mit einem einheitlichen Antrag sowohl für die Soforthilfe-Programme des Bundes als auch für die des Freistaates Bayern eingereicht werden. Nach der Eingabe der Anzahl der Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das jeweils einschlägige Antragsformular. Sofern von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitiert werden soll, ist ein neuer elektronischer Antrag zu stellen.
Ein Anschlussprogramm wird derzeit auf Bundesebene erarbeitet.