Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar

Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind. Dies entschied das FG Münster (Az. 13 K 3818/18).

Die Vorzüge nutzen

Beim Halten und Verwalten von Grundbesitz bzw. Immobilien wird oft die Rechtsform der GmbH genutzt. Was sind die steuerlichen Vorteile davon?

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