Ein von einem Verwandten zweiten Grades adoptiertes Kind kann im Fall des Versterbens einer Tante mehrere gesetzliche Erbteile erhalten

Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann bei gesetzlicher Erbfolge im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl den Erbteil seiner Adoptivmutter als auch den Erbteil seiner leiblichen Mutter, ebenfalls einer Schwester der Erblasserin, erben. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 170/21).

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