Das VG Minden entschied, dass die Stadt Paderborn die durch einen Brand in einem Paderborner Schlachthof entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes selbst tragen muss (Az. 3 K 2474/19).
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist