Das LG Köln hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr zusteht. Die Reservierungsvereinbarung sei wegen Formnichtigkeit unwirksam, da sie nicht notariell beurkundet worden sei. Die Rückzahlung der Notarkosten könne er allerdings nicht verlangen (Az. 2 O 292/19).
EU-Parlament: IMCO kritisiert Standardisierungsansatz der EU-Kommission
Am 28.03.2023 haben Parlamentsabgeordnete des IMCO-Ausschusses im EU-Parlament eine unverbindliche Entschließung angenommen, in der sie die EU-Kommission auffordern, ihren Standardisierungsansatz aus der Standardisation „Strategy for