Das LG Köln hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr zusteht. Die Reservierungsvereinbarung sei wegen Formnichtigkeit unwirksam, da sie nicht notariell beurkundet worden sei. Die Rückzahlung der Notarkosten könne er allerdings nicht verlangen (Az. 2 O 292/19).
Eilanträge gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhäuser erfolglos
Das VG Trier hat insgesamt acht Eilanträge gegen eine Baugenehmigung abgelehnt, die einer Wohnungsgesellschaft aus dem Saarland zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit 72 Wohneinheiten