Das LAG Berlin-Brandenburg hat wie bereits das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des künstlerischen Leiters der Staatlichen Ballettschule vom 8. Juni 2020 unwirksam ist und der Kläger weiter zu beschäftigten ist (Az. 13 Sa 1608/20).
Vorlage von E-Mail-Korrespondenz, insbesondere eines Gesamtjournals
Das FG Hamburg sah die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen und eines (elektronischen) Datenträgers als rechtmäßig an, gab der Klage jedoch insoweit statt, als das