Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen. (Az. L 16 KR 113/21).
Bahnsurfender Schüler unfallversichert
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat das BSG entschieden