Das BMF hat die Bestimmungen für die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR neu definiert (Az. IV C 6 – S-2138 / 19 / 10002 :003).
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche