Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sog. Bundesnotbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das BVerfG wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an (Az. 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen