Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig

Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sog. Bundesnotbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das BVerfG wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an (Az. 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München