Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sog. Bundesnotbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das BVerfG wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an (Az. 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21).
Bahnsurfender Schüler unfallversichert
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat das BSG entschieden