Die intravenöse Verabreichung eines Antibiotikums, in dessen Folge es zur Aspiration und einem bleibenden Hirnschaden kam, stellte sich auch unter Berücksichtigung eines auf dem Tisch liegenden Apfelstückchens und einem in der Hand des 14 Monate alten Klägers befindlichen Kartoffelchip nicht als behandlungsfehlerhaft dar, so das OLG Frankfurt (Az. 8 U 127/21).
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche