Das BMF hat den UStAE vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das Schreiben vom 28.09.2021 geändert wurde, erneut angepasst (Az. III C 2 – S-7100 / 19 / 10001 :006).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt