Das ArbG Berlin entschied, dass die Kündigung eines Fahrradkuriers eines Lastfahrräder-Lieferdienstes, dem die Kündigung zugestellt wurde, kurz nachdem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte, unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat (Az. 41 Ca 3718/21).
Breites Angebot, weniger Bürokratie: Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz soll das Recht