Das ArbG Berlin entschied, dass die Kündigung eines Fahrradkuriers eines Lastfahrräder-Lieferdienstes, dem die Kündigung zugestellt wurde, kurz nachdem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte, unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat (Az. 41 Ca 3718/21).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im August 2022
Die deutsche Wirtschaft hat sich im ersten Halbjahr als widerstandsfähig erwiesen. Trotz des Krieges in der Ukraine und der in dessen Folge drastisch gestiegenen Energiepreise