Verhinderte Bankgeschäfte – Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Hausverbot in einer Bank

Das AG München wies den Antrag eines Münchner Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung eines bestehenden Hausverbots im Selbstbedienungsbereich seiner Bank ab (Az. 182 C 4296/22).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München