Automatischer Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerverkürzung mit der Türkei. Bereits zum 31. Dezember 2020 werden Informationen zu Konten in der Türkei an deutsche Steuerbehörden übermittelt

Grund für den Informationsaustausch ist die wirksame Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung. Ausgetauscht werden Informationen wie Kontoinhaber, Kontosalden und Erträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungs­gewinne.

Aufgrund der Informationen prüft das Finanzamt, ob der Kontoinhaber diese Einkünfte aus der Türkei in Deutschland vollständig erklärt und versteuert hat. Diese Informationen können auch Anlass für weitere Nachforschungen der Finanzbehörden sein, so zum Beispiel ab wann das Bankkonto schon bestand und woraus erhebliche Steigerungen des Kontobestandes resultieren. So können neben der Einkommensteuer in Deutschland auch weitere Bereiche wie Schenkung- und Erbschaftsteuer, Arbeitslosengeld, Hartz 4, Elterngeld, Gründungszuschuss, Baukindergeld, Insolvenzen, eidesstattliche Erklärungen, Scheidungsvereinbarungen, Erbauseinandersetzungen davon betroffen sein, sofern die Angabe des Gesamtvermögens einer Person in der jeweiligen Situation relevant waren.

Wer in der Vergangenheit allerdings entsprechende Einkünfte in seiner deutschen Steuererklärung nicht vollständig oder richtig deklariert hat, sollte rasch handeln, denn hier droht der Vorwurf einer Steuerhinterziehung.

Unser Expertenteam aus Steuerberater, Rechtsanwalt, zertif. Berater für Steuerstrafrecht (DAA), steht Ihnen vollumfänglich zur Verfügung. Machen Sie rechtzeitig mit uns einen Termin aus.

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