BFH: Verlust aus der Veräußerung von Aktien

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Verlust aus der Veräußerung wertloser Aktien nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden kann, wenn die Übertragung mit der Verpflichtung zum Erwerb wertloser Aktien der Käuferin verknüpft wird, oder ob dem § 42 AO entgegensteht (Az. VIII R 9/17).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München