Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt lt. BAG grundsätzlich kein pfändbares Einkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor (Az. 8 AZR 96/20).
Nach BVerfG-Ablehnung: Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes
Der Bundestag hat am 26.04.2024 die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft treten kann.