Keine Teilnahmebefugnis eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung, wenn Gemeinde und Steuerpflichtiger in Vertragsbeziehungen zueinander stehen
Da sich Klägerin und Stadt nicht lediglich als Steuerschuldner und Steuergläubiger gegenüberstünden, sondern auch Vertragsbeziehungen unterhielten, bestehe die Gefahr, dass der Gemeindebedienstete durch die Prüfung