Deutschland und Österreich haben sich über eine weitere Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer und im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Danach bleibt die Konsultationsvereinbarung bis zum 31.03.2022 in Kraft (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 20 / 10001 :002).
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet