Die Lage ist derzeit gut, doch die Aussichten sind enttäuschend. Der DIHK sieht auf Grundlage seiner Konjunkturumfrage von Herbst 2021 den Erholungsprozess erheblich geschwächt und rechnet nicht mit einem nachhaltigen, investitionsgetriebenen Aufschwung.
Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren
Das BMF-Schreiben vom 14. 03.2017 (BStBl I S. 473) wurde aktualisiert und an bestehende Richtlinienregelungen angepasst (Az. IV C 5 – S 2367/23/10001 :001).