Das BMF teilt mit, wie der UStAE durch dieses Schreiben an Signaturgesetz und Vertrauensdienstegesetz angepasst wurde (Az. III C 2 – S-7287-a / 21 / 10001 :001).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen