Gesetzliche Neuregelungen November 2021
Der Verkehr soll sicherer werden: Der neue Bußgeldkatalog enthält höhere Strafen für Temposünden und Falschparken. Mit dem Impfangebot für alle enden die kostenlosen Corona-Testangebote. Meldevorschriften
Home - Archiv für 28. Oktober 2021
Der Verkehr soll sicherer werden: Der neue Bußgeldkatalog enthält höhere Strafen für Temposünden und Falschparken. Mit dem Impfangebot für alle enden die kostenlosen Corona-Testangebote. Meldevorschriften
Das VG Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Neubescheidung über den Antrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf eine Ausnahmegenehmigung zum Parken mit einem Übertragungswagen
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die sog. Theaterbetriebszulage (gleichbleibender Bruttolohn und schwankender Nettolohn nach Mantel- und Entgelttarifvertrag) „neben dem Grundlohn“ geschuldet wird
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob für die Höhe des fremdüblichen Zinssatzes die Rechtsfigur des sog. Rückhalts im Konzern bei Darlehensgewährungen von der
Der BFH nimmt Stellung zu Fragen der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Intensivpflegeleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Krankenhäusern (Az. XI R 12/19).
Die Lage ist derzeit gut, doch die Aussichten sind enttäuschend. Der DIHK sieht auf Grundlage seiner Konjunkturumfrage von Herbst 2021 den Erholungsprozess erheblich geschwächt und
Das BMF teilt mit, wie der UStAE durch dieses Schreiben an Signaturgesetz und Vertrauensdienstegesetz angepasst wurde (Az. III C 2 – S-7287-a / 21 /
Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 hat das BMF zahlreichen Verbänden Gelegenheit gegeben, bis zum 24. November 2021 Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über
Das BMF teilt die Änderungen des UStAE aufgrund der BFH-Urteile V R 49/13 vom 28. August 2014 und XI R 40/14 vom 31. Mai 2017
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Sperrfristverletzung i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG mit der Folge rückwirkenden
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob im Fall einer Betriebsaufgabe der Verbleibens- und Nutzungszeitraum nach § 7g Abs. 1 Satz
Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von zumindest zehn Jahren berechtigt nicht jeder Kursverlust zur Annahme einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung. So entschied der BFH (Az. XI
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