Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob einer GmbH, die im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter aufnimmt, der für Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 Euro für Zeiträume vor der Aufnahme nicht zu gewähren ist (Az. III R 68/18).
Härtefallhilfen für Privathaushalte kommen
Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Der Bund stellt bis zu 1,8 Mrd.