Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt lt. BAG grundsätzlich kein pfändbares Einkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor (Az. 8 AZR 96/20).
Jedes zweite Unternehmen in Deutschland nutzt Strom aus erneuerbaren Energien
KfW Research hat eine Sonderauswertung des KfW-Klimabarometers durchgeführt. Die Auswertung liefert neue repräsentative Ergebnisse zu Investitionen in sowie die Nutzung von Strom und Wärme aus