Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist. Der BFH hat diesen Grundsatz in einem Eilverfahren präzisiert (Az. V B 25/21).
Anti-SLAPP-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
Am 16.04.2024 wurde die Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche