Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist. Der BFH hat diesen Grundsatz in einem Eilverfahren präzisiert (Az. V B 25/21).
Fachkräftemangel: Größte Lücken in typischen Männer- und Frauenberufen
Der Fachkräftemangel in Deutschland steigt seit Jahren branchenübergreifend an und lähmt die deutsche Wirtschaft. Eine aktuelle Studie des IW Köln zeigt, dass besonders in Berufen